
Im Urlaub unverzichtbar
Shopping-Wochenende in London. Badeurlaub auf Mallorca. Rucksacktour durch Asien. Auch im Ausland sollte man abgesichert sein.
Spätestens seit Einführung der Billig-Flüge gilt: Reisezeit ist jederzeit, und die Deutschen nutzen das besonders fleißig. Keine Nation der Welt ist mehr unterwegs und gibt mehr Geld für Auslandsreisen aus. Im Jahr 2008 waren es nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) rund 61,5 Milliarden Euro.
Wer die Tickets gebucht hat und in Gedanken schon den Koffer packt, sollte bei aller Vorfreude eines nicht vergessen: Auch im Urlaub kann man krank werden oder einen Unfall erleiden. „Wenn man nur eine kleine schmerzstillende Behandlung benötigt, ist das in der Regel kein Problem“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Aber wer sich in den USA das Bein bricht und mit einem komplizierten Bruch im Krankenhaus liegt, auf den kommen hohe Kosten zu.“
Und nicht nur die ärztliche Behandlung kann kräftig zu Buche schlagen. Wird ein Kranken-
rücktransport nötig, dann summieren sich die Kosten schnell auf den Preis eines Mittel-
klassewagens – oder noch mehr.
Vor allem gesetzlich Versicherte sollten deshalb vor Urlaubsreisen außerhalb Deutsch-
lands unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Das Preis-Leistungsverhältnis ist unschlagbar: Die günstigste Versicherung ist schon für einen Jahresbeitrag von knapp fünf Euro zu haben; der Schutz für die ganze Familie beginnt bei 14,50 Euro. Auch Privatversicherten empfiehlt sich übrigens ein Blick in ihre Vertrags-
klauseln, denn selbst wenn die privaten Anbieter Behandlungskosten im Ausland übernehmen, zahlen sie ihren Versicherten nicht immer einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport. „Wer hier fünf Euro spart, spart wirklich am falschen Ende“, sagt Elke Weidenbach.
Erfreulich für den Kunden ist, dass die Versicherungen in den vergangenen Jahren ihren Leistungskatalog deutlich erweitert haben. In einer aktuellen Analyse der Stiftung Waren-
test schnitten von 38 untersuchten Tarifen neun mit „Sehr gut“ ab, 18 erhielten ein „Gut“ für ihre Versicherungsbedingungen.
Für welchen Tarif man sich entscheidet, hängt von den persönlichen Lebensumständen und Reisebedingungen ab, wie Verbraucherschützerin Weidenbach erläutert: Gibt es Vorerkrankungen, und welche Bedingungen gelten für Chroniker? Wie lange übernimmt die Versicherung Krankenhauskosten, falls ein Krankenrücktransport nicht möglich ist? Welche Alterszuschläge werden fällig und ab welchem Alter? Welche bei Schwanger-
schaft? Und ganz wichtig: Für wie viele Tage gilt der Versicherungsschutz?
Denn eines gilt es zu bedenken: Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist für Urlaubsaufenthalte gedacht und zeitlich beschränkt. Die meisten Anbieter versichern Reisen von maximal 42 Tagen; die längste Frist bei normalen Urlaubsversicherungen liegt bei 70 Tagen. Möglich ist es, mehrere Reisen von dieser Dauer innerhalb eines Jahres anzutreten. Sind dagegen längere Touren geplant, werden andere Tarife nötig. Auch Geschäftsreisende oder Auslandsstudenten sind nicht über die Auslandsreise-Krankenversicherung geschützt. „Dafür gibt es Langzeitpolicen, und die sind dann teurer“, sagt Elke Weidenbach.
Ebenfalls ausgeschlossen sind geplante Behandlungskosten. „Man kann natürlich nicht so eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen und sich dann im Ausland die Zähne sanieren lassen“, betont die Verbraucherschützerin. Die Versicherungsleistung ist stets auf Notfälle beschränkt.
Wer schon vor langer Zeit eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen hat, sollte nach Empfehlung der Stiftung-Warentest-Zeitschrift „Finanztest“ über einen neuen Vertrag nachdenken, da die Versicherer in den vergangenen Jahren ihre Leistungen ordentlich aufgestockt haben. So seien im Jahr 2004 in der Regel Krankenrücktransporte nur dann gezahlt worden, wenn sie medizinisch notwendig gewesen seien, heißt es im Magazin. Inzwischen übernehme schon mehr als die Hälfte der Unternehmen die Kosten auch dann, wenn der Rücktransport „sinnvoll und vertretbar“ sei oder wenn die Behand-
lung im Krankenhaus voraussichtlich mehr als 14 Tage dauert.
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